Kindergarten


Herzkranke Kinder im Kindergarten

Kinder mit leichten Herzfehlern haben nach einer erfolgreichen Operation gute Chancen auf ein annähernd normales Leben und können meist den Regelkindergarten und später die Regelschule besuchen. Kinder mit sehr schweren Herzfehlern müssen mit wesentlichen Einschränkungen rechnen und brauchen auf sie zugeschnittene Förderung. Da diese hierzulande in den Regelkindergärten oft nicht angeboten wird und die Kinderstätten im Allgemeinen auch keine Kinder mit besonderem Förderbedarf annehmen, können Eltern ihr Herzkind in inklusiven oder heilpädagogischen Kindergärten mit entsprechender Ausstattung unterbringen.

Der richtige Ort

Kinder, deren angeborener Herzfehler operiert werden musste, haben ein erhöhtes Risiko für Entwicklungsstörungen von Fein-, Visuo- und Grobmotorik sowie psychosoziale Kompetenzen und Sprache und Kognition.

Ob und welche besondere Betreuung Ihr Herzkind benötigt, hängt von seinem individuellen Förderbedarf ab. Auch wenn die Inklusion in Deutschland weit zurückliegt, sollten Eltern sich vorab ein gutes Bild von den nächstgelegenen Regelkindergärten machen. In manchen Fällen ist der Besuch eines solchen eine gute Wahl für das Kind. Sprechen Sie mit Eltern und vor allem der Leitung der Einrichtung, ob angemessen auf die Bedürfnisse Ihres Kindes reagiert werden kann. Unter Umständen geht beides: Ihr Kind besucht einen Kindergarten ohne Infrastruktur für Frühförderung und muss nachmittags zu externen Terminen gebracht werden. Das ist zwar aufwendiger, aber dafür bekommen Sie als Eltern genau mit, wie Ihr Kind gefördert wird und können dies dann zu Hause fortsetzen.

Die Förderung

Die Frühförderung ist je nach Bundesland anders organisiert. Grundsätzlich gibt es drei Arten der Förderung:

  1. Frühförderstellen / Sozialpädagogische Zentren (SPZ)
  2. Kindergärten mit direkt angeschlossenen Fördereinrichtungen
  3. Privatpraxen

Ob für Ihr Kind eine Frühförderung erforderlich ist, ermitteln die behandelnden Ärzte in Vorsorgeuntersuchungen zu festgelegten Zeitpunkten. Generell gilt: Je früher, umso besser. Ergibt sich ein Förderbedarf, sind entsprechende Leistungen bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung kostenlos. Weitere Informationen (Link)